Anwälte für Natur- und Umweltrecht

Rechtssicherheit bei Umweltauflagen, Genehmigungen & Konflikten

Das Natur- und Umweltrecht ist eines der dynamischsten und konfliktträchtigsten Rechtsgebiete. Es betrifft Landwirte, Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen gleichermaßen – immer dann, wenn Bauvorhaben, landwirtschaftliche Nutzung oder Infrastrukturprojekte auf ökologische Vorgaben treffen.

Strenge Regelungen im Immissionsschutz, Wasser- und Naturschutzrecht, europäische Natura-2000-Vorgaben und Klimaschutzauflagen führen dazu, dass selbst gut geplante Projekte ins Stocken geraten. Die Folgen sind oft: lange Genehmigungsverfahren, hohe Auflagen, Stillstände oder Rechtsstreitigkeiten mit Behörden und Nachbarn.

Unsere Aufgabe ist es, diese Komplexität für Sie handhabbar zu machen. Wir übersetzen ökologische Anforderungen in klare rechtliche Schritte, schaffen Planungssicherheit und verteidigen Ihre Interessen – außergerichtlich wie vor Gericht.

Unser Anspruch im Umweltrecht

Das Umweltrecht steht immer im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und ökologischen Schutzinteressen. Unser Anspruch ist es, Mandanten in diesem Spannungsfeld praxisnahe Lösungen zu bieten, die Projekte rechtssicher ermöglichen und gleichzeitig Umweltauflagen einhalten.

Wir begleiten Sie von der Antragsstellung über die Beteiligung von Behörden und Verbänden bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Dabei verbinden wir rechtliche Präzision mit Verständnis für die praktischen Abläufe in Landwirtschaft, Unternehmen und kommunalen Projekten.

Was wir für Sie tun können

Unsere Beratung im Natur- und Umweltrecht umfasst insbesondere:

  • Abfall- und Bodenschutzrecht – Entsorgung, Altlasten, Bodenschutzmaßnahmen
  • Erneuerbare Energien – Genehmigungen für Wind, Photovoltaik, Biogas und Biomasse
  • Immissionsschutz – Genehmigungen, Auflagen, Abwehr von Stilllegungen
  • Konflikte & Verfahren – Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide und Auflagen
  • Land- und Forstwirtschaft – Umweltauflagen bei Tierhaltung, Düngung, Pflanzenschutz
  • Naturschutzrecht – Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen, Arten- und Biotopschutz
  • Naturschutzfachliches Vorkaufsrecht – Prüfung, Abwehr von Ausübungsanzeigen, Unterstützung bei Genehmigungs- und Veräußerungsverfahren
  • Wasserrecht – Nutzung, Entnahme, Auflagen für Gewässer- und Grundwasserschutz

Unsere Leistungen im Detail

Abfall- und Bodenschutzrecht

Von Altlasten bis zu Entsorgungsauflagen – wir beraten Unternehmen, Kommunen und Landwirte zu allen Fragen rund um Bodenschutz und Abfallrecht.

Erneuerbare Energien

Windkraft, Photovoltaik oder Biogas sind zentrale Zukunftsthemen – zugleich aber rechtlich komplex. Wir begleiten die Genehmigungsprozesse und schaffen Klarheit bei naturschutzrechtlichen Konflikten.

Immissionsschutzrecht

Betriebe und Bauvorhaben unterliegen strengen Auflagen zu Emissionen, Lärm und Geruch. Wir begleiten Genehmigungsverfahren, prüfen Bescheide und verteidigen Sie gegen unberechtigte Stilllegungen oder Auflagen.

Naturschutzfachliches Vorkaufsrecht

Sie möchten ein Grundstück erwerben oder verwerten, das im Hinblick auf naturschutzfachliche Belange relevant ist? Wir Prüfung die Rechtslage, Verhandeln mit Behörden und Verbänden, gestalten Verträge und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Naturschutzrecht

Im Rahmen des Naturschutzrechts beraten wir Sie umfassend zu allen Fragestellungen rund um Schutzgebiete und europäische Vorgaben wie Natura 2000, FFH-Gebiete sowie die Anforderungen der EU-Wiederherstellungsverordnung. 

Wasserrecht

Ob Beregnung in der Landwirtschaft, Nutzung von Oberflächen- oder Grundwasser oder Auflagen im Hochwasserschutz – wir schaffen Rechtssicherheit und vertreten Ihre Interessen gegenüber Wasserbehörden.

Ihre Vorteile durch unsere Beratung

  • Spezialisierte Expertise im Natur- und Umweltrecht
  • Praxisnahe Lösungen für Landwirtschaft, Unternehmen & Kommunen
  • Schutz vor Projektrisiken durch präzise Vorbereitung und Vertretung
  • Ganzheitlicher Ansatz durch Schnittstellen zu Baurecht, Agrarrecht und Wirtschaftsrecht
  • Effiziente Verfahren und konsequente Vertretung Ihrer Interessen vor Behörden und Gerichten
Mit unserer Unterstützung gewinnen Sie Sicherheit, Klarheit und Stabilität – in jeder Phase.

Unser Anwalt für Umwelt- & Naturschutzrecht

Experte für Landwirtschaftsrecht und Agrarwirtschaft in Deutschland.

Hendrik Kurth begleitet Mandanten seit vielen Jahren im Umweltrecht, mit besonderem Fokus auf Natur- und Gewässerschutz, Immissionsschutz und Genehmigungsverfahren. Seine Mandanten sind Landwirte, Unternehmen, Kommunen und Projektträger, die sich mit komplexen Auflagen oder Antragsverfahren auseinandersetzen müssen.

Dank seiner Doppelkompetenz im Verwaltungsrecht und Baurecht kann er Projekte nicht nur rechtlich absichern, sondern auch praktisch zum Erfolg führen. Ob es um eine umweltrechtliche Auflage, eine abgelehnte Genehmigung oder einen Konflikt mit einem Umweltverband geht – er entwickelt Lösungen, die tragfähig und zukunftsorientiert sind.

Häufige Fragen zum Umweltrecht

Was ist das Immissionsschutzrecht?

Das Immissionsschutzrecht befasst sich mit Emissionen wie Lärm, Gerüchen, Staub, Luftschadstoffen oder Erschütterungen, die von Betrieben oder Bauvorhaben ausgehen. Ziel ist der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt. Verstöße können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Betriebsstilllegungen führen. Bereits im Genehmigungsverfahren müssen detaillierte Nachweise und Gutachten erbracht werden. Wir begleiten diese Verfahren von Anfang an, prüfen Auflagen auf ihre Rechtmäßigkeit und verteidigen unsere Mandanten gegen überzogene oder unklare Bescheide.

Das Wasserrecht regelt die Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser, die Abwasserentsorgung sowie den Hochwasserschutz. Besonders Landwirte und Unternehmen sind von wasserrechtlichen Genehmigungen betroffen, etwa bei der Beregnung oder beim Einleiten von Abwasser. Verstöße können zur Entziehung von Nutzungsrechten oder erheblichen Auflagen führen. Wir prüfen Anträge und Bescheide, begleiten bei Auseinandersetzungen mit den Wasserbehörden und schaffen Klarheit, damit Ihr Betrieb oder Projekt rechtssicher fortgeführt werden kann.

Natura-2000-Gebiete stehen unter strengem europäischem Schutz. Bau- und Infrastrukturprojekte, aber auch landwirtschaftliche Vorhaben, müssen hier hohe ökologische Anforderungen erfüllen. Häufig werden Projekte durch Umweltverbände oder Nachbarn infrage gestellt. Wir beraten Sie bei der Bewertung von Auswirkungen, unterstützen bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und vertreten Ihre Interessen in Verwaltungs- und Klageverfahren – damit Projekte nicht an pauschalen Einwänden scheitern.

Umweltverbände haben weitreichende Klagerechte. Sie können Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich verzögern oder sogar blockieren. In vielen Fällen lassen sich Konflikte jedoch frühzeitig durch rechtliche Argumentation oder konstruktive Verhandlungen entschärfen. Sollte keine Einigung möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten mit Nachdruck vor Gericht und setzen auf klare Strategien, um Projekte rechtssicher voranzubringen.

Windenergieanlagen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Biogasanlagen sind zentrale Bestandteile der Energiewende, unterliegen jedoch strengen naturschutz- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Häufig müssen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und Belange von Natur- und Artenschutz berücksichtigt werden. Wir begleiten Projektentwickler, Kommunen und Landwirte durch das gesamte Verfahren – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Vertretung – und sorgen dafür, dass Energiewendeprojekte nicht an rechtlichen Hürden scheitern.

Altlasten auf Grundstücken oder Bodenverunreinigungen können erhebliche Sanierungspflichten nach sich ziehen – häufig verbunden mit hohen Kosten und langwierigen Verfahren. Auch beim Erwerb von Grundstücken spielt die Frage nach Altlasten eine große Rolle. Wir prüfen Bescheide, verhandeln mit Behörden über Sanierungsumfänge und vertreten Eigentümer sowie Unternehmen gegen unverhältnismäßige Auflagen. So vermeiden wir finanzielle Überlastungen und schaffen Planungssicherheit für künftige Nutzungen.

Je nach Art und Umfang des Projekts dauern Genehmigungsverfahren mehrere Monate bis Jahre. Komplexe Beteiligungsverfahren, Gutachtenanforderungen und Einwendungen von Dritten führen häufig zu Verzögerungen. Eine professionelle rechtliche Begleitung kann den Ablauf jedoch erheblich beschleunigen, indem Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht, rechtliche Risiken frühzeitig adressiert und Konflikte entschärft werden. Wir helfen, Verfahren effizient zu gestalten und Verzögerungen zu minimieren.

Ja, wir beraten auch im internationalen Steuerrecht. Dazu gehören Themen wie Wegzug- oder Zuzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern und die steuerliche Behandlung von Auslandsimmobilien. Gerade im internationalen Kontext ist eine frühzeitige Planung entscheidend, um steuerliche Nachteile oder Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ja. Kommunen stehen bei Bau- und Infrastrukturprojekten im Fokus des Umweltrechts. Fehler im Verfahren können zu Nachprüfungen, Verzögerungen oder zur Aufhebung von Beschlüssen führen. Wir unterstützen Kommunen bei Bauleitplanungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Vergabeverfahren und vertreten sie gegenüber Einwänden von Bürgern oder Verbänden. So schaffen wir Rechtssicherheit für wichtige Infrastruktur- und Entwicklungsprojekte.

Umweltrechtliche Verfahren sind häufig komplex und langwierig. Umso wichtiger ist eine klare Kostenstruktur. Wir arbeiten nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach individuell vereinbarten Honorarmodellen. Vor Beginn der Beratung legen wir mit Ihnen gemeinsam den Kostenrahmen fest, damit Sie Planungssicherheit haben und jederzeit nachvollziehen können, welche Leistungen erbracht werden.