Sind Cannabis Social Clubs als (solidarische) Landwirtschaft einzuordnen?

Erfahrene Arbeiter bei Cannabisernnte in Indoor-Anlage, Hygienemaßnahmen & technische Ausrüstung sichtbar.

Cannabisanbau im Außenbereich: Rechtsfragen und Strategien für eine Baugenehmigung

Der legale Anbau von Cannabis, sei es für medizinische Zwecke oder im Rahmen genehmigter Projekte, eröffnet Landwirten neue Möglichkeiten, insbesondere in Bezug auf die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden. Doch gerade im Außenbereich stellen die Bauvorschriften und rechtliche Rahmenbedingungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) hohe Hürden dar. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Frage, ob die Einordnung des Anbaubetriebs als Gärtnerei oder (solidarische) Landwirtschaft möglich ist, was  für die Frage einer möglichen baurechtlichen Privilegierung entscheidend ist. Doch wie überzeugt man die Behörden von der Einordnung eines Cannabis Social Clubs als solidarische Landwirtschaft – und wie bekommt man eine Baugenehmigung?

Gärtnerei oder Landwirtschaft: Der Schlüssel zur Genehmigung

Die Bauvorschriften im Außenbereich sind streng, da sie den Schutz von Natur und Landschaft gewährleisten sollen und der Grundsatz gilt, dass der Außenbereich von Bebauung freizuhalten ist. Eine mögliche Ausnahme bildet die Privilegierung von Bauvorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Aber kann ein Cannabisanbaubetrieb als Gärtnerei oder solidarische Landwirtschaft eingestuft werden? Dies habe ich in einem Beitrag in der Agrar- und Umwelrecht (AUR) 10 / 2024, Seite 366-369 , näher untersucht:

Ausgangspunkt ist die Frage, ob der Cannabisanbau als Landwirtschaft oder Gartenbau oder einer ähnlichen Nutzung eingeordnet werden kann. Da der Anbau schon aufgrund der Vorschriften den KCanG und der Anforderungen an die Schutzmaßnahmen regelmäßig überdacht und in einer Halle stattfinden wird, scheidet die bauordnungsrechtliche Einordnung als  Landwirtschaft, die sich ja gerade durch die Bodenertragsnutzung auszeichnet (Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft, Gartenbau etc.)

Gärtnerei: Als Gärtnerei gelten Betriebe, die Pflanzen (hier: Cannabis) überwiegend unter Glas oder Folien anbauen und damit einen Beitrag zur landwirtschaftlichen Produktion leisten. Entscheidend ist, dass der Betrieb in erster Linie der Pflanzenproduktion dient und nicht primär gewerblichen Zwecken. Grundsätzlich erfüllt der Cannabisanbau diese Merkmale. Vor dem Hintergrund des Verbots einer Gewinnerzielungsabsicht in § 12 Abs. 1 Nr. 5 lit. a KCanG i.V.m. § 1 Nr. 13 KCanG ist jedoch die Annahme einer Gärtnerei, die zumindest mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, betrieben werden muss, eine Einordnung des Cannabisanbaus als Gärtnerei ebenfalls ausgeschlossen.

Solidarische Landwirtschaft: Hierbei wird die Produktion durch eine Gemeinschaft von Abnehmern unterstützt, die sich an den Kosten und Erträgen beteiligen und denen es nicht zuvörderst um eine Gewinnbildung geht. Es ist aber nicht verboten, als Solawi Überschusse zu genierieren, wohingegen Cannabis Social Clubs nur kostendeckend arbeiten dürfen. Nur bei Anpassung des rechtlichen Rahmens betreffend des Anbau von Cannabis in ein solches Modell, könnte eine Einordnung als Solawi die(bauordnungs-) rechtliche Beurteilung positiv beeinflussen.

Bis dahin verbleibt es bei der Annahme, dass durch die Ausrichtung auf den Anbau zum Zwecke des Eigenbedarfs ein Subsistenzwirtschaftsbetrieb vorliegen dürfte.

Fazit: Rechtsberatung ist unverzichtbar

Die Einordnung eines Cannabisanbaubetriebs als Gärtnerei oder solidarische Landwirtschaft lässt sich derzeit vor dem Hintergrund der strengen Vorgaben des KCanG nicht vertreten. Inwieweit die Annahme, dass es sich um eine Subsistenzwirtschaft handelt, ermöglicht, ein Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1  oder Nr. 2  BauGB zu genehmigen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Wenn Sie überlegen, eine Halle für den Cannabisanbau im Außenbereich oder im Innenbereich zu errichten oder umzunutzen, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Als Fachanwalt für Agrarrecht unterstütze ich Sie dabei, die Chancen Ihres Projekts zu maximieren und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Teilen: