Anwälte für Erbrecht & Nachfolge

Klarheit schaffen – Vermögen sichern – Konflikte vermeiden

Das Erbrecht ist eines der sensibelsten und zugleich komplexesten Rechtsgebiete. Es betrifft nicht nur rechtliche und steuerliche Fragen, sondern auch familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Existenzen. Fehlende oder unklare Regelungen führen oft zu Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und hohen Steuerbelastungen.

Die Folgen können gravierend sein: Zerschlagung von Familienunternehmen, langwierige Konflikte zwischen Erben oder unnötige Steuerzahlungen. Besonders bei Unternehmens- und Hofnachfolgen ist ohne fundierte Begleitung das Risiko groß, dass der Generationenwechsel scheitert.

Als Ihre Anwälte für Erbrecht & Nachfolge übersetzen wir diese Komplexität in klare Handlungsoptionen. Wir gestalten rechtssichere Nachfolgeregelungen, minimieren steuerliche Risiken und vertreten Ihre Interessen – einfühlsam in der Familie, konsequent gegenüber Behörden und Gerichten.

Unser Anspruch im Erbrecht

Das Erbrecht betrifft zentrale Fragen: Wer erbt was? Wie lässt sich Vermögen sichern? Und wie können Konflikte in der Familie verhindert werden?
Gerade bei Familienunternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Immobilienvermögen sind rechtzeitige Regelungen entscheidend.

Unser Anspruch ist es, Nachfolgen so zu gestalten, dass sie rechtlich klar, steuerlich optimiert und familiär tragfähig sind. Wir begleiten unsere Mandanten dabei von der ersten Planung bis zur Umsetzung – und vertreten ihre Interessen auch in komplexen Erbauseinandersetzungen.

Was wir für Sie tun können

Unsere Beratung im Erbrecht & Nachfolgerecht umfasst:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Nachlassverwaltung und Abwicklung
  • Unternehmensnachfolge und Hofnachfolge
  • Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche
  • Schenkungen & vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Konfliktlösung bei Erbstreitigkeiten

Unsere Leistungen im Detail

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die steuerliche Behandlung von Erbschaften und Schenkungen ist oft entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg der Nachfolge. Wir prüfen Steuerbescheide, legen Einsprüche ein und entwickeln Strategien zur Steueroptimierung. Durch gezielte Gestaltungen können erhebliche Steuerlasten vermieden werden – ein klarer Vorteil für Erben und Beschenkte.

Immobilienübertragung

Die Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung oder im Erbfall erfordert eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen, berücksichtigen Nießbrauchs- und Wohnrechte und prüfen die Auswirkungen auf Schenkung- und Erbschaftsteuer. Ziel ist es, Vermögenswerte rechtssicher zu übertragen, steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und spätere Konflikte zwischen den Beteiligten zu vermeiden. Dabei behalten wir stets sowohl die aktuelle Vermögenssituation als auch die langfristige Nachfolgeplanung im Blick.

Konfliktlösung

Erbstreitigkeiten sind häufig emotional und können Familien dauerhaft belasten. Wir setzen auf Mediation und außergerichtliche Einigungen, um schnelle und faire Lösungen zu erreichen. Wenn notwendig, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht mit Nachdruck. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu sichern und gleichzeitig tragfähige Ergebnisse für alle Beteiligten zu schaffen.

Nachlassverwaltung

Die Abwicklung eines Nachlasses ist oft komplex und emotional belastend. Wir unterstützen Erben und Nachlasspfleger bei allen rechtlichen und organisatorischen Schritten – von der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses über die Kommunikation mit Banken und Behörden bis hin zur Verteilung des Vermögens. Unser Ziel ist eine effiziente, transparente und faire Nachlassabwicklung.

Pflichtteil

Pflichtteilsansprüche sind einer der häufigsten Streitpunkte im Erbrecht. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, und beraten Erben sowie Pflichtteilsberechtigte. Dabei setzen wir berechtigte Ansprüche konsequent durch und wehren unberechtigte Forderungen ab. Mit klarer Strategie und Verhandlungserfahrung schaffen wir Sicherheit in oft konfliktgeladenen Situationen.

Schenkungen & vorweggenommene Erbfolge

Schenkungen zu Lebzeiten sind ein wirksames Mittel, um Vermögen geordnet zu übertragen und Steuerfreibeträge mehrfach zu nutzen. Wir beraten zu Gestaltungsmöglichkeiten wie der Güterstandsschaukel oder der modifizierten Zugewinngemeinschaft und sorgen für rechtssichere Umsetzung. Auf diese Weise lassen sich Konflikte vermeiden und steuerliche Belastungen reduzieren.

Testamente & Erbverträge

Ein Testament oder Erbvertrag schafft Klarheit und verhindert Unsicherheit im Erbfall. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Regelungen, die Ihre Wünsche widerspiegeln und gleichzeitig rechtssicher sind. Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte sowie die Interessen von Familienmitgliedern und Geschäftspartnern. So beugen wir Streitigkeiten vor und sichern die Zukunft von Vermögen und Betrieben.

Testamentsvollstreckung

Als neutrale Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wird. Wir übernehmen die Verwaltung des Nachlasses, begleichen Verbindlichkeiten und verteilen das Vermögen an die Erben. Unsere Mandanten profitieren von einer professionellen, transparenten und konfliktfreien Abwicklung.

Unternehmens- und Hofnachfolge

Die Nachfolge in Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben stellt besondere Anforderungen. Wir entwickeln Konzepte, die sowohl die Fortführung des Betriebs als auch die Interessen der Familie berücksichtigen. Dazu gehören steueroptimierte Übergaben, rechtssichere Verträge und Regelungen für die Unternehmensführung. So wird der Generationenwechsel planbar und zukunftsfähig gestaltet.

Ihre Vorteile mit unserer Beratung im Erbrecht

Eine vorausschauende Gestaltung im Erbrecht bietet mehr als nur rechtliche Klarheit. Sie schafft Sicherheit für Familien, Betriebe und Unternehmen und schützt vor unnötigen Belastungen. Durch unsere spezialisierte Beratung profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Rechtssicherheit durch klare und wirksame Nachfolgeregelungen
  • Steuerliche Entlastung durch gezielte Nutzung von Freibeträgen
  • Individuelle Lösungen für Familien, Unternehmen und Betriebe
  • Konfliktvermeidung durch vorausschauende Gestaltung
  • Effiziente Abwicklung bei Nachlass, Pflichtteil und Testamentsvollstreckung

 

Mit unserer Unterstützung gewinnen Sie Sicherheit, Klarheit und Stabilität – in jeder Phase.

Kompetenz, die Vertrauen schafft

Rechtsanwalt im Agrarrecht mit Fokus auf landwirtschaftliche Verträge und Fördermittel, kompetent und vertrauenswürdig.

Patrick J. U. Holtermann ist spezialisiert auf Erbrecht, Steuerrecht und Agrarrecht. Damit vereint er die drei Rechtsgebiete, die für Familienunternehmen, Betriebe und Privatpersonen bei Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie der Nachlass- und Pflichtteilsregelungen von zentraler Bedeutung sind.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeregelungen. Er entwickelt rechtssichere und steuerlich optimierte Konzepte, die den Generationenwechsel erleichtern, wirtschaftliche Stabilität sichern und familiäre Konflikte vermeiden. Dabei berücksichtigt er stets die individuellen Bedürfnisse von Familien, Betrieben und Eigentümern.

Im Bereich der Nachlassverwaltung und Pflichtteilsberatung unterstützt er Mandanten dabei, Ansprüche zu klären, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Streitigkeiten fair zu lösen. So schafft er Klarheit in komplexen erbrechtlichen Situationen und begleitet Erben sowie Familienunternehmen durch alle Phasen des Nachlassverfahrens.

Dank seiner steuerrechtlichen Expertise integriert er bei jeder Nachfolgeregelung auch die steuerliche Perspektive. Dies ermöglicht Lösungen, die rechtlich belastbar, steuerlich vorteilhaft und zugleich familienfreundlich sind. So verbindet er rechtliche und steuerliche Kompetenz, um Mandanten ganzheitlich, praxisnah und zukunftsorientiert zu beraten.

Häufige Fragen zum Erbrecht & Nachfolge

Warum ist Nachfolgeplanung so wichtig?

Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung verhindert nicht nur Streitigkeiten innerhalb der Familie, sondern sichert auch Vermögen und Unternehmenswerte. Ohne klare Regelungen entscheidet im Zweifel die gesetzliche Erbfolge – oft mit Ergebnissen, die nicht den Vorstellungen des Erblassers entsprechen. Das führt häufig zu Konflikten zwischen Erben oder sogar zu einer Zerschlagung des Unternehmens.

Mit vorausschauender Planung können Vermögenswerte gezielt verteilt, steuerliche Freibeträge optimal genutzt und familiäre Interessen in Einklang gebracht werden. So lassen sich hohe Steuerlasten vermeiden und der Generationenwechsel reibungslos gestalten.

Ein Testament kann jederzeit einseitig errichtet und geändert werden. Es bietet Flexibilität, erfordert aber eine klare Formulierung, um Streit zu vermeiden. Ein Erbvertrag hingegen wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen, ist notariell zu beurkunden und rechtlich bindender. Er eignet sich insbesondere, wenn Erblasser und potenzielle Erben langfristige, verbindliche Regelungen treffen möchten.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Variante – Testament oder Erbvertrag – in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte.

Die Nachlassverwaltung beginnt mit der Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses, das sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten enthält. Im Anschluss erfolgt die Abwicklung: Schulden müssen beglichen, Verträge geprüft und Ansprüche von Erben berücksichtigt werden.

Wir begleiten Sie in allen Phasen – von der Kommunikation mit Banken und Behörden bis hin zur Auseinandersetzung zwischen Miterben. Unser Ziel ist eine rechtssichere, transparente und konfliktfreie Abwicklung, die allen Beteiligten Klarheit verschafft.

Pflichtteilsansprüche entstehen, wenn gesetzliche Erben – wie Kinder, Ehepartner oder in bestimmten Fällen Eltern – enterbt oder im Testament benachteiligt wurden. Sie haben dann Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wir beraten Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, prüfen die Höhe der Forderungen und begleiten die Geltendmachung. Ebenso unterstützen wir Erben dabei, unberechtigte oder überhöhte Forderungen abzuwehren.

Die Unternehmensnachfolge ist eine der komplexesten Herausforderungen im Erbrecht. Sie erfordert rechtliche und steuerliche Konzepte, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens sichern als auch die Interessen der Familie berücksichtigen.

Wir entwickeln Nachfolgelösungen, die auf die jeweilige Unternehmensstruktur zugeschnitten sind – von Familienbetrieben bis hin zu größeren Gesellschaften. Dabei kombinieren wir rechtliche Regelungen mit steuerlichen Optimierungen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Schenkungen zu Lebzeiten bieten die Möglichkeit, Vermögen gezielt zu übertragen und steuerliche Freibeträge mehrfach zu nutzen. Dadurch kann die Erbschaftsteuerlast im Todesfall erheblich reduziert werden.

Darüber hinaus schaffen frühzeitige Übertragungen Klarheit innerhalb der Familie und verhindern Streitigkeiten. Wir beraten Sie umfassend zu Gestaltungsmöglichkeiten wie Nießbrauchsrechten oder Vorbehaltsklauseln, die Ihre Versorgung sichern und gleichzeitig die Steuerbelastung minimieren.

Erbstreitigkeiten sind oft emotional und langwierig. Wir setzen auf Mediation und außergerichtliche Einigungen, um eine schnelle, faire und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. So lassen sich Kosten und persönliche Belastungen reduzieren.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Mit Erfahrung und klarer Strategie setzen wir Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

Die Erbschaftsteuer kann erhebliche Teile des Nachlasses belasten – insbesondere bei Immobilien, Betrieben oder größeren Vermögen. Fehlerhafte Bewertungen oder nicht genutzte Freibeträge führen schnell zu hohen Nachzahlungen.

Wir prüfen Steuerbescheide sorgfältig, legen bei Bedarf Einspruch ein und entwickeln steueroptimierte Lösungen. Unser Ziel ist es, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten und Vermögen für die nächste Generation zu sichern.

Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die Umsetzung des letzten Willens. Er verwaltet den Nachlass, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt das Vermögen gemäß Testament oder Erbvertrag. Damit entlastet er die Erben und verhindert Konflikte zwischen den Beteiligten.

Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung neutral und professionell, sodass die Abwicklung effizient und rechtssicher erfolgt. Das schafft Klarheit und vermeidet Streit.

Wir wissen, dass Fragen im Erbrecht oft zeitkritisch sind. Deshalb garantieren wir eine schnelle Reaktion – in der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Anliegen zeitnah aufgenommen und bearbeitet werden – egal ob es um ein Testament, eine Pflichtteilsforderung oder eine anstehende Nachlassabwicklung geht.