Anwälte für Baurecht

Planungssicherheit für Bauherren, Unternehmen & Kommunen

Das Baurecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete in Deutschland. Kaum ein Bauvorhaben kommt ohne rechtliche Fragen aus – sei es ein gewerbliches Bauprojekt oder eine kommunale Infrastrukturmaßnahme.

Die Herausforderungen liegen nicht nur in der Vielzahl an Vorschriften, sondern auch in der klaren Trennung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht. Während das öffentliche Baurecht klärt, ob und wie ein Bauvorhaben genehmigt werden darf, beschäftigt sich das private Baurecht mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren, Unternehmen und Architekten.

Fehler in Genehmigungsverfahren oder unklare Vertragsgestaltungen führen schnell zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Rechtsstreitigkeiten. Besonders Nachbarwidersprüche, Baumängel oder Bauverzögerungen können Projekte erheblich belasten. Ohne fundierte rechtliche Begleitung entstehen finanzielle Risiken, die den Erfolg eines Bauprojekts gefährden können.

Als Ihre Anwälte für Baurecht schaffen wir Planungssicherheit, begleiten Sie von der ersten Bauvoranfrage bis zur Bauabnahme und vertreten Ihre Interessen entschlossen gegenüber Behörden, Bauunternehmen und Vertragspartnern.

Unser Anspruch im Baurecht

Bauen bedeutet investieren – mit hohen Summen und langfristigen Verpflichtungen. Unser Anspruch ist es, Mandanten in jeder Phase ihrer Projekte rechtlich abzusichern.

  • Im öffentlichen Baurecht sorgen wir dafür, dass Bauvorhaben genehmigungsfähig sind, begleiten durch Bauleitplanungen, Genehmigungsverfahren und Auseinandersetzungen mit Behörden oder Nachbarn.

 

Wir verbinden rechtliche Expertise mit praktischem Verständnis, um Lösungen zu entwickeln, die wirtschaftlich tragfähig und rechtlich belastbar sind.

Was wir für Sie tun können

Unsere Beratung im Baurecht umfasst insbesondere:

  • Öffentliches Baurecht – Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Genehmigungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Infrastruktur- und Großprojekte – Begleitung von Planung, Vergabe und Umsetzung
  • Kommunale Bauvorhaben – Unterstützung für Behörden und öffentliche Träger

Unsere Leistungen im Detail

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt, ob ein Bauvorhaben überhaupt zulässig ist. Hier geht es um Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Genehmigungen und Nachbarrechte. Schon kleine Fehler bei Anträgen oder fehlende Nachweise können Projekte um Monate verzögern.

Wir begleiten Bauvoranfragen, prüfen Baugenehmigungen und vertreten Sie in Verwaltungsverfahren. Ob es um Abstandsflächen, Nutzungsänderungen, Brandschutz oder Nachbarwidersprüche geht – wir schaffen Klarheit und setzen Ihre Interessen durch.

Baumängel & Bauverzögerungen

Baumängel gehören zu den häufigsten Konfliktpunkten im Baurecht. Sie können erhebliche Mehrkosten verursachen und die Fertigstellung verzögern. Häufig sind auch Bauzeitpläne nicht eingehalten, was zu Streit über Schadensersatzforderungen führt.

Wir prüfen Mängelrügen, setzen Nachbesserungsansprüche durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Bei Bauverzögerungen klären wir die Verantwortlichkeiten und sorgen für eine wirtschaftlich tragfähige Lösung.

Nachbarschaftsrecht im Bau

Einsprüche von Nachbarn sind einer der Hauptgründe für Verzögerungen im Bauprozess. Häufig geht es um Abstandsflächen, Verschattung, Lärm oder Verkehr.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten solcher Einwendungen, vertreten Sie im Verfahren und entwickeln Strategien, um Konflikte einvernehmlich oder gerichtlich zu lösen.

Ihre Vorteile durch unsere Beratung

Eine spezialisierte Begleitung im Baurecht bietet Sicherheit in jeder Phase Ihres Projekts.

  • Planungssicherheit vom Bauvorbescheid bis zur Fertigstellung
  • Schutz vor Mehrkosten durch rechtssichere Verträge und klare Regelungen
  • Vermeidung von Verzögerungen durch rechtliche Begleitung und Konfliktmanagement
  • Praxisnahe Lösungen für Bauherren, Unternehmen und Kommunen
Mit unserer Unterstützung gewinnen Sie Sicherheit, Klarheit und Stabilität – in jeder Phase.

Kompetenz, die Vertrauen schafft

Experte für Landwirtschaftsrecht und Agrarwirtschaft in Deutschland.

Hendrik Kurth ist seit vielen Jahren im Baurecht tätig und berät Kommunen, Unternehmen und private Bauherren in allen rechtlichen Fragen rund um Planung, Genehmigung und Umsetzung von Bauprojekten. Dabei verbindet er seine langjährige Erfahrung mit einem tiefen Verständnis für die besonderen Herausforderungen im Bauwesen.

Ein Schwerpunkt liegt im öffentlichen Baurecht: Von Bauleitplanung über Bauordnungsrecht bis hin zu Genehmigungsverfahren begleitet er Kommunen und Projektträger durch komplexe Verwaltungsverfahren. Gerade bei Infrastruktur- und Energieprojekten sorgt er für Planungssicherheit, klare Prozesse und rechtssichere Entscheidungen.

Neben seiner Spezialisierung im Baurecht berät Hendrik Kurth auch im Agrarrecht, Wirtschaftsrecht und Umweltrecht. Insbesondere an den Schnittstellen dieser Rechtsgebiete – etwa bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben, Förderprojekten oder Fragen zu erneuerbaren Energien – bietet er eine interdisziplinäre Beratung, die rechtliche, wirtschaftliche und behördliche Aspekte miteinander verbindet.

Durch diese Kombination aus Baurecht, Agrarrecht und Wirtschaftsrecht schafft er für Mandanten Planungssicherheit und schützt sie vor finanziellen und rechtlichen Risiken. Sein Anspruch ist es, Projekte nicht nur rechtlich abzusichern, sondern sie auch zum Erfolg zu führen – mit Engagement, Klarheit und Weitblick.

Häufige Fragen zum Baurecht

Wie läuft ein Baugenehmigungsverfahren ab?

Typischer Ablauf: Vorabklärung (Bauvoranfrage), Einreichung vollständiger Bauunterlagen, formale und materielle Prüfung durch die Behörde, Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und ggf. Nachbarn, Bescheid (Genehmigung/Ablehnung) und etwaige Auflagen. Unvollständige Pläne oder fehlende Nachweise führen schnell zu Verzögerungen.

Besonders kritisch sind Einwendungen Dritter (z. B. Nachbarn, Umweltverbände) und fachgutachterliche Themen wie Schallschutz, Statik oder Brandschutz. Hier entstehen Zeit- und Kostenrisiken.

Wir stellen die Vollständigkeit der Unterlagen sicher, begleiten die Kommunikation mit der Behörde und vertreten Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren – mit dem Ziel, zügig Planungssicherheit zu schaffen.

Nachbarn können gegen Genehmigungen vorgehen, wenn sie in eigenen Rechten (z. B. Abstandsflächen, Lärm, Verschattung) betroffen sind. Solche Widersprüche blockieren oft den Baubeginn.

Ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, ist eine rechtliche Einzelfallfrage: Nicht jede Beeinträchtigung ist auch rechtlich relevant. Gleichzeitig müssen Fristen und formale Anforderungen exakt eingehalten werden.

Wir prüfen die Rechtslage, verfassen Stellungnahmen, verhandeln einvernehmliche Lösungen und setzen – falls nötig – Ihre Rechte im Eilverfahren und in der Hauptsache durch.

Verzögerungen entstehen durch Nachträge, Lieferengpässe, Planungsänderungen, Wetter oder Koordinationsprobleme. Das führt regelmäßig zu Mehrkosten und Streit über Verantwortlichkeiten.

Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen (Fristen, Behinderungsanzeigen, Vertragsstrafen, Kündigungsrechte) sowie ggf. VOB/B-Klauseln. Fehlende oder verspätete Anzeigen können Ansprüche gefährden.

Wir analysieren den Vertrag und die Baudokumentation, klären Verantwortlichkeiten, sichern Beweise und setzen Ansprüche durch – von Fristverlängerung bis Schadensersatz. Ebenso verteidigen wir gegen unberechtigte Forderungen.

Baumängel reichen von optischen Mängeln bis zu gravierenden statischen Problemen. Wichtig sind schnelle Mängelanzeige, Beweissicherung und die richtige Fristsetzung zur Nachbesserung.

Unklar ist häufig, wer haftet: ausführendes Unternehmen, Nachunternehmer, Planer oder Bauüberwacher. Auch Verjährungsfristen (regelmäßig 5 Jahre, bei VOB/B abweichend) spielen eine zentrale Rolle.

Wir prüfen Ansprüche, begleiten Sachverständigenbeweise, setzen Nachbesserung oder Minderung/Schadensersatz durch und verhandeln praxistaugliche Vergleiche – oder führen die nötigen Prozesse.

Planungs- oder Überwachungsfehler der Planer können erhebliche Mehrkosten auslösen. Streit gibt es zudem häufig über Honorar (HOAI), Leistungsumfang und Nachträge.

Entscheidend sind Leistungsbilder, Dokumentation (z. B. Bauüberwachung, Mängelrügen), Honorarvereinbarungen und die Einhaltung formaler Vorgaben (Schriftform, Fälligkeit).

Wir prüfen Verträge und Abrechnungen, klären Haftungstatbestände und setzen Ihre Ansprüche durch – bis hin zu Regressen gegenüber Planern bei Planungs-/Überwachungsfehlern.

Kommunale Projekte stehen unter besonderer rechtlicher und öffentlicher Beobachtung. Herausforderungen: Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Umweltrecht, Vergabeverfahren und Nachbarbeteiligung – oft parallel.

Fehler in Verfahren führen zu Verzögerungen, Nachprüfungen oder Anfechtungen. Das gefährdet Timings, Budgets und Fördermittel.

Wir begleiten Kommunen und öffentliche Träger durch Planung, Beteiligung, Genehmigung und Vergabe, erstellen rechtssichere Beschlussvorlagen und verteidigen Projekte in Rechtsbehelfsverfahren.

Klarheit über Leistungsumfang (Planungs-/Ausführungsstandard), Termine, Vergütung (Pauschalpreis/Einheitspreis), Nachtragsmechanik, Behinderungs-/Anzeigepflichten, Sicherheiten, Gewährleistung, Abnahme und Streitlösungsmechanismen.

Unklare oder einseitige Klauseln führen zu Nachträgen, Verzug und Rechtsstreit. Standardmuster reichen bei komplexen Projekten selten aus.

Wir gestalten und prüfen Verträge (BGB/VOB/B), sorgen für ausgewogene Regelungen und minimieren so Kosten- und Zeitrisiken bereits vor Baubeginn.

Die Abnahme markiert den Übergang der Gefahr, den Beginn der Gewährleistungsfrist und häufig die Fälligkeit der Vergütung. Versäumte oder „stillschweigende“ Abnahmen können Ansprüche schwächen.

Vor Abnahme sollten Mängel systematisch dokumentiert, Restarbeiten eindeutig festgehalten und gegebenenfalls Teilabnahmen vereinbart werden.

Wir strukturieren Abnahmeprozesse, erstellen Protokolle, sichern Beweise und formulieren Vorbehalte – damit Ihre Rechte auch nach Abnahme gewahrt bleiben.

Ja. Wir beraten und vertreten Bauherren, Unternehmen und Kommunen bundesweit – außergerichtlich, in Verwaltungsverfahren sowie vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Abläufe gestalten wir effizient: digital, vor Ort oder hybrid – je nachdem, was das Verfahren erfordert und für Sie am sinnvollsten ist.