Reform der Höfeordnung

Modernes landwirtschaftliches Gerät im Einsatz auf fruchtbarem Feld in der Agrarwirtschaft.

Die Höfeordnung (HöfeO) spielt eine entscheidende Rolle für den Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland. In den nordwestdeutschen Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schützt sie vor der Zersplitterung von Höfen und sichert deren wirtschaftliche Einheit. Mit der jüngst verabschiedeten Änderung der Höfeordnung ergeben sich ab 2025 wichtige Neuerungen, die Landwirte und Hoferben kennen sollten.

Hintergrund der Reform: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Reform der Höfeordnung war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14) die Einheitsbewertung für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Zum 31. Dezember 2024 endet die bisherige Einheitswertfeststellung, die bislang Grundlage für die Feststellung der Hofeigenschaft und die Berechnung der Abfindung war. Maßgeblich ist der Grundsteuerwert A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Was ist neu in der Höfeordnung?

1. Neue Mindestwerte für die Hofeigenschaft

Bislang galt ein Wirtschaftswert von mindestens 10.000 Euro als Voraussetzung für die Hofeigenschaft. Ab 2025 liegt ein Hof im Sinne der Höfeordnung erst vor, wenn der Grundsteuerwert A mindestens 54.000 Euro beträgt. Per Wahlrecht können Eigentümer einen Hof ab einem Grundsteuerwert von 27.000 Euro erklären, wenn ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen wird.

2. Berechnung der Abfindung für weichende Erben

Die Abfindung, die der Hoferbe den Miterben zahlen muss, wird künftig auf Basis von 60 Prozent des zuletzt festgestellten Grundsteuerwertes berechnet. Dies stellt sicher, dass die Abfindung tragbar bleibt und der Bestand des Hofes nicht gefährdet wird. Zusätzlich können nach billigem Ermessen Zu- oder Abschläge vorgenommen werden, wenn besondere Umstände vorliegen.

3. Höhere Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die auf dem Hof lasten, können künftig bis zu 80 Prozent des Hofeswertes berücksichtigt werden (bisher maximal zwei Drittel). Diese Änderung schafft mehr Spielraum für wirtschaftlich belastete Höfe und sichert deren Fortbestand.

Warum ist die Änderung relevant für Landwirte und Hoferben?

Die Reform trägt den neuen Bewertungsmaßstäben der Grundsteuer Rechnung und schützt gleichzeitig die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe. Hoferben profitieren von tragbaren Abfindungsregelungen, während weichende Miterben dennoch angemessen entschädigt werden. Die Anpassung stärkt die wirtschaftliche Einheit der Höfe und berücksichtigt realistische Rahmenbedingungen.

Breiter politischer Konsens und Expertise

Die Änderung der Höfeordnung wurde mit breiter politischer Unterstützung verabschiedet. Neben der CDU/CSU und der FDP trugen auch Teile der Ampel-Koalition und die Landesbauernverbände zum Konsens bei. Die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR), deren Mitglied ich bin, begleitete das Gesetzgebungsverfahren mit der notwendigen kritischen Expertise.

Jetzt handeln und vorbereiten

Für Landwirte und Hoferben ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen der Höfeordnung vertraut zu machen. Insbesondere die Feststellung des Grundsteuerwertes A und die Planung von Erbfolgen sollten frühzeitig geprüft werden, um mögliche Herausforderungen zu vermeiden. Sprechen Sie mit einem spezialisierten Anwalt, um Ihre individuellen Fragen zu klären und von den neuen Regelungen zu profitieren.

Ihr Ansprechpartner

Ich stehe Ihnen mit umfassender Expertise im Agrarrecht zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, um Ihre Hofnachfolge optimal zu gestalten.

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