Brandenburgische Höfeordnung (BbgHöfeOG) – Hofeigenschaft prüfen

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Was mit der Höfeordnung geregelt wurde und warum eine Eintragung in die Höfeordnung sinnvoll ist, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Patrick Holtermann im folgenden Beitrag.

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Was ist die Höfeordnung?

Die Höfeordnung geht auf historische Regelungen zur Sicherung bäuerlicher Familienbetriebe zurück. Heute wird dieses Sondererbrecht bzw. Anerbenrecht durch die sogenannte nordwestdeutsche Höfeordnung in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie durch spezielle Landesgesetze in anderen Regionen geregelt. Eine solche Sonderregelung stellt das Gesetz über die Höfeordnung für das Land Brandenburg (BbgHöfeOG) dar, das im Jahr 2019 eingeführt und zuletzt Mitte 2024 geändert wurde.

Gemäß § 1 Abs. 1 BbgHöfeOG dient das Gesetz der Erhaltung und zukunftsfähigen Weiterentwicklung bäuerlicher Betriebe in Brandenburg. Durch klare und von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen zur Hofnachfolge sowie zur Abfindung und Nachabfindung der Miterben schafft die Höfeordnung ein besonderes Regelwerk für die landwirtschaftliche Unternehmensnachfolge. Sie stärkt ortsansässige Landwirte, sorgt für eine breitere Eigentumsstreuung und unterstützt eine ausgewogene Agrarstruktur.

Hofeigenschaft eines landwirtschaftlichen Betriebs

Die Höfeordnung gilt nicht automatisch für jeden landwirtschaftlichen Betrieb. Ob ein Betrieb die Voraussetzungen der Hofeigenschaft nach § 1 Abs. 2 BbgHöfeOG erfüllt, muss individuell geprüft werden. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Brandenburgische Höfeordnung allerdings automatisch für Betriebe mit einer Fläche von mindestens 20 Hektar.

Besitzt ein landwirtschaftlicher Betrieb die sogenannte Hofeigenschaft und liegt er in Brandenburg, ist das Sondererbrecht der Brandenburgischen Höfeordnung grundsätzlich anwendbar. Dabei werden land- und forstwirtschaftliche Flächen ebenso berücksichtigt wie betriebliche Vermögenswerte.

Praktische Auswirkungen der Hofeigenschaft

Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb als Hof im Sinne der Höfeordnung eingestuft, findet das allgemeine Erbrecht nicht mehr Anwendung. Nach dem allgemeinen Erbrecht (§ 1924 ff. BGB) wird das Vermögen im Erbfall unter allen gesetzlichen Erben aufgeteilt. Dies hätte jedoch gravierende Folgen für landwirtschaftliche Betriebe:

  • Eine Aufteilung in Miteigentumsanteile
  • Verkauf von Betriebsteilen zur Abfindung der Miterben
  • Wirtschaftliche Zerschlagung des Hofes

Die Höfeordnung sorgt dafür, dass der Betrieb als Ganzes auf eine Person – den sogenannten Hoferben – übergeht (§ 4 BbgHöfeOG). Dadurch wird eine stabile Hofnachfolge ermöglicht, ohne dass eine Zerschlagung des Betriebs droht.

Eintragung des Hofvermerks ins Grundbuch

Nach § 1 Abs. 4 BbgHöfeOG wird eine Besitzung als Hof anerkannt, wenn:

  1. Der Eigentümer oder die Eigentümerin erklärt, dass sie Hof sein soll.
  2. Die Voraussetzungen der Hofeigenschaft erfüllt sind.
  3. Der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen wird.

Diese Eintragung ist entscheidend, da sie den Rechtsstatus des Betriebs festlegt. Ohne den Hofvermerk unterliegt das Vermögen im Erbfall dem allgemeinen Erbrecht, was zu unerwünschten Teilungen und Streitigkeiten führen kann.

Warum jetzt handeln? Änderungen seit 2024

Die bis 2023 geltende freiwillige Anwendung der Brandenburgischen Höfeordnung wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Seitdem gilt sie automatisch für alle Betriebe ab 20 Hektar Fläche. Landwirte sollten daher dringend prüfen, ob ihr Betrieb unter die Höfeordnung fällt und ob eine rechtzeitige Eintragung des Hofvermerks im Grundbuch erforderlich ist.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei der Hofnachfolge beraten?

Die Hofübergabe birgt zahlreiche Herausforderungen, die ohne frühzeitige und gezielte Planung schnell zu Konflikten und wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen können. Es gibt jedoch effektive Lösungsansätze, mit denen Erblasser und Erben diesen Problemen vorbeugen können.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die rechtzeitige Einschaltung eines auf Erbrecht und Agrarrecht spezialisierten Anwalts.

Der Erblasser sollte sich rechtzeitig überlegen, wer den Betrieb übernehmen soll und wie die anderen Erben berücksichtigt werden können.

Jurist im Bereich Landwirtschaftsrecht mit Hafen im Hintergrund.

Rechtsanwalt Patrick Holtermann ist Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht und Landwirtschaftliche Buchstelle und verfügt über die notwendige Expertise, um individuelle und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

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Anwaltliche Beratung und Unterstützung unerlässlich

Die Regelungen der Höfeordnung und des Höferechts sind komplex und bedürfen einer genauen rechtlichen Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die Hofeigenschaft, die Auswahl des Hoferben und die gerechte Abfindung der Miterben. Eine frühzeitige Beratung ist entscheidend, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und den Fortbestand des Betriebes nachhaltig zu sichern.

Durch eine frühzeitige Nachfolgeregelung, eine offene Kommunikation innerhalb der Familie und die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht können typische Probleme vermieden werden.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen klären: Welche Vorschriften gelten für den Betrieb? Fällt er unter die Höfeordnung oder ein anderes Sondererbrecht oder gilt das allgemeine Erbrecht?
  • Steuerliche Optimierung sicherstellen: Für Landwirte gibt es zahlreiche steuerliche Vergünstigungen, wie z.B. die Bewertung nach dem Ertragswert oder besondere Freibeträge. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann – ggf. in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – dafür sorgen, dass diese Vorteile optimal genutzt werden.
  • Rechtskonforme Abfindungsregelungen treffen: Ein Fachanwalt hilft, angemessene und rechtssichere Abfindungsregelungen für die Geschwister zu entwickeln, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
  • Verbindlichkeiten klären: Ein spezialisierter Anwalt prüft, welche Verbindlichkeiten auf dem Betrieb lasten und sorgt dafür, dass der Hoferbe finanziell abgesichert ist.

Rechtsanwalt Patrick Holtermann steht Landwirten und ihren Familien in diesen Fragen als kompetenter Berater zur Seite. Mit seiner Erfahrung im landwirtschaftlichen Erbrecht, im allgemeinen Erbrecht und im Steuerrecht kann er helfen, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

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